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Recht vor Gnade

die Presse
12.10.2007

Jetzt hat Österreich also nach jahrelangem gezielten Draufhinarbeiten verschiedener Regierungen und Oppositionsparteien ein Gesetz, das leider exekutiert werden muss, und keiner kann was dagegen tun, das einzige, was man tun kann, wenn man in der Position ist, etwas tun zu sollen, ist, in Ausnahmefällen ein Auge zuzudrücken, Gnade walten zu lassen, wenn die Aufregung zu groß wird: das gibt dann auch hübsche Bilder, im Einzelfall (wie wäre das: glücklich bedirndelte Fünfzehnjährige schüttelt gerührten Regierungsmitgliedern die Hand?) und es bleibt ja bei dem einzelnen Gnadenfall, wohlgemerkt und aufgepasst, und unter der Oberfläche dieses Medienaufruhrs kann man dem Gesetz in gewohnter Weise seinen Lauf lassen. Dann haben alle was davon. Nun, mit Ausnahme der Abgeschobenen vielleicht.

Interessant ist dabei auch, dass der alte religiöse Begriff der Gnade im öffentlichen Diskurs zu neuen Ehren kommt. Und das in einem eigentlich säkularen Rechtsstaat. Denn Gnade bedeutet laut Lexikon „vornehmlich die Zuwendung Gottes zu den Menschen und unverdiente Vergebung menschlicher Sünde; in den Religionen indischer Herkunft in erster Linie die Erlösung aus dem ewigen Kreislauf der Wiedergeburten“.

Die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs wird durch die Hoffnung auf Gnade ersetzt, nun, nicht eigentlich ersetzt, denn das österreichische Fremdengesetz zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass die Zahl der positiven beschiedenen Asylansuchen möglichst gering gehalten wird, so gering, dass es eben zu sogenannten Härtefällen kommt, und statt ein Gesetz zu ändern, das die selbst von den Verantwortlichen als „grauslich“ empfundenen Folgen produziert, also im Zustand der Rechtssicherheit zu bleiben, wird jetzt eine neue österreichische Grauzone angepeilt, eine weitere schwammige Wohlfühl-, nein: Wohlwollenszone, in der Gnadenakte herrschen, also genauso genommen nichts anderes als Willkür. Und überhaupt: Kann denn Gnade Sünde sein? „Nach Paulus ist die Universalität der Gnade Gottes die Entsprechung zur Universalität der Sünde der Menschen (Römer 5,12 folgende), die grundlose unverdiente Rechtfertigung der Sünder ihre wichtigste Wirkung (Römer 3,21 folgende).“

Vielleicht tut der Begriff der Gnade den Abgeschobenen ja gut, vielleicht verstehen sie die monströse Sache, die ihnen da eben widerfährt, besser, wenn sie sich in religiöse Kategorien einordnen lässt. Denn dann liegt der Schluss nahe, dass sie sich der Gnade nicht würdig gezeigt haben: sie haben sie einfach nicht verdient, auch und gerade weil es im Wesen der Gnade liegt, dass niemand sie verdient, das ist leicht verständlich, was verdient man schon. Überhaupt als Asylsuchender. Und auch die Abschiebung ist schließlich eine Erlösung aus dem ewigen Kreislauf des Stellens von Ansuchen.

Es liegt also im eigenen Verantwortungsbereich der Abgeschobenen, nicht genug getan zu haben, um Wohlwollen (einer Gottheit?) zu erregen, ihnen geschieht also durch die Abschiebung gleich noch einmal Recht, wenn auch weit über die irdische Gerichtsbarkeit hinausgehend, in einem metaphysischen Sinn. Vielleicht ist das ja tröstlich, und irgendwie auch eine grundlose unverdiente Rechtfertigung des Gnadenstaates, oder wie war das?

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